„Harms hat sich deutlich im Ton vergriffen“

05.03.2013
Pressemitteilung

Zu den Worten des SSW-Fraktionsvorsitzen Lars Harms erklären die Beschwerdeführer aus den Reihen der Jungen Union, Frederik Heinz, Nicolas Sölter, Max Schmachtenberg und Lukas Kilian:

"Herr Harms hat sich mit dem Vorwurf, wir würden uns der Methoden eines totalitären Staates bedienen, deutlich im Ton vergriffen. Wir machen als Bürger von unserem Recht Gebrauch, eine demokratische Wahl und das ihr zugrunde liegende Gesetz gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein solches Verfahren ist in den meisten Rechtsstaaten, weniger dagegen in totalitären Staaten üblich. Uns hat die Aussage nicht zuletzt deshalb sehr gewundert, weil wir Herrn Harms bereits im vergangenen Sommer zu einer Diskussion zur Privilegierung des SSW eingeladen hatten, im Rahmen derer wir die unterschiedlichen Standpunkte sehr kollegial ausgetauscht haben.

Der Vorwurf von Herrn Harms zeigt wie seine gesamte Argumentation, dass die Nerven beim SSW blank liegen. Während unsere Rechtsauffassung von zahlreichen Experten wie den Professoren Krause und Becker aus Kiel sowie dem angesehen Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek geteilt wird, verweist der SSW darauf, dass Herr Mecklenburg, der in dem Verfahren als Rechtsanwalt die Interessen der Partei vertritt, die eigene Haltung unterstütze.

Sachlich verbeißt sich Herr Harms in Wortklaubereien, die belegen, dass er unsere Beschwerde entweder nicht versteht oder nicht verstehen will. Darin, dass wir die „Abschaffung der Befreiung der Partei der dänischen Minderheit von der Fünfprozentklausel“ verlangen, glaubt Herr Harms die „Schizophrenie“ zu erkennen, das selbst wir den Minderheitenstatus des SSW anerkennen. Tatsächlich gibt die Formulierung den Wortlaut des Landeswahlgesetzes wieder, das wir in dieser Hinsicht für verfassungswidrig halten. Wir haben immer klargestellt, dass wir zugleich bestreiten, dass der SSW diese, im Gesetz abstrakt aufgeführte, Partei der dänischen Minderheit ist.

Genau wie Herr Harms können auch wir das Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht vorhersagen. Gerade wegen der großen Tragweite der Entscheidung sollten sich die Beteiligten darauf beschränken, Sachargumente vorzutragen, anstatt ausfallend zu werden."