Junge Union Schleswig-Holstein kritisiert Corona-Regelung der Ampel

21.12.2021
Pressemitteilung

Glißmann: „Kinder und Jugendliche müssen auch in den Ferien am gesellschaftlichen Leben teilhaben können!“

Zu den bundesrechtlichen Regelungen zur ÖPNV-Nutzung von Schülerinnen und Schülern erklärt die Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein, Birte Glißmann: „Schleswig-Holstein hat in den Herbstferien für Schülerinnen und Schüler eine weitreichende Ausnahmeregelung für die Erfüllung von 2G-Standards erprobt und wird diese Ausnahmen nun zu Recht auch in den Winterferien durchsetzen. Es genügt in den Ferien die Auskunft der Sorgeberechtigten, dass in den vergangenen 72 Stunden ein zugelassener Selbsttest durchgeführt wurde, um die vom Landesrecht geregelten Bereiche zu betreten. So stellt die Landesregierung sicher, dass Kinder und Jugendliche auch in den Ferien weiter am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und sich gleichzeitig regelmäßig testen.“

„Die Ampel-Koalition verhindert diese Ausnahmeregelung für die vom Bundesrecht geregelten Bereiche, sodass nicht vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler zur ÖPNV-Nutzung in den Ferien einen anerkannten Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die neue Bundesregierung lässt damit in einigen Bereichen keine föderal unterschiedlichen Ausnahmeregelungen mehr zu, obwohl die Corona-Lage in Schleswig-Holstein diese Maßnahme rechtfertigen würde. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es für Kinder und Jugendliche noch nicht so lange Impfangebote gibt wie für Erwachsene. Für uns ist klar: Kinder und Jugendliche müssen auch in den Ferien am gesellschaftlichen Leben teilhaben können!“