
Das nicht-selbstfahrende Pendent kennen wir ja schon lange und früher waren es ja (mindestens) gefühlt mehr: Die „Cityroller“, mit denen man seinen Fußweg abkürzen kann. Aber sehr häufig sieht man sie nicht. In ähnlicher Erscheinung, allerdings schneller und stromgetrieben, kommen nun bald die E-Scooter auf die deutschen Straßen und Wege.
Im Bundesrat wird heute (17.05.2019) über eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums über die sogenannten „Elektrokleinstfahrzeuge“ und deren Teilnahme am Straßenverkehr abstimmen. Die E-Scooter sollen künftig Radwege und -fahrstreifen nutzen. Die Langsameren (bis zu 12 km/h) sind dabei bereits ab 12 Jahren, die Schnelleren (bis zu 20 km/h) dann ab 14 Jahren erlaubt.
Die Geräte müssen bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtung haben. Daneben soll es auch eine Versicherungspflicht geben, allerdings keine für die Zulassung.
Was damit erst einmal sperrig klingt, ist allerdings endlich ein Schritt hin zu neuen Mobilitätskonzepten. Die Überbrückung der kurzen Distanzen (auch „Letzte-Meile-Mobilität“ genannt) ist für die Mikromobilität in den Städten der Zukunft entscheidend. Zudem sind E-Scooter batteriebetrieben und damit (bis auf die Produktion) emissionsfrei.
Der formale Aufwand zur Nutzung von E-Scootern hält sich Grenzen. Der Versicherungsschutz und technische Mindestanforderungen sind im Straßenverkehr nur allzu verständlich. Man kann nun diskutieren, ob eine Beschränkung der schnelleren „Elektrokleinstfahrzeuge“ auf Radwege nun zu viel Regelung und unnötig ist. Schleswig-Holstein hatte sich beispielsweise großzügigere Regeln gewünscht. Dort wo Fahrradstreifen nicht nutzbar sind, sollte es nochmal erwogen werden, eine Nutzung der Gehwege in Schrittgeschwindigkeit zu erlauben, um die Nutzung auf einigen Strecken nicht komplett zu verhindern, allerdings ist eine grundsätzliche Trennung im Straßenverkehr gar nicht so schlecht.
Die Erfahrung in Frankreich zeigt, dass nach erstmalig freier Regelung nun nachgesteuert wird. Die französische Verkehrsministerin Borne sprach von einer „sehr schnellen und ein wenig anarchischen“ Entwicklung in den Fußgängerzonen. Nun ist der Deutsche sicher nicht wirklich gleichermaßen abenteuerlustig im Straßenverkehr, aber hier können wir von den Erfahrungen unserer Freunde lernen. Schließlich kommt nun die erstmalige Nutzung auf unsere Städte zu. Wie es sich bewährt und welcher Platz tatsächlich gebraucht wird, zeigt sich also erst noch.
Nun müssen wir diese neuen Möglichkeiten aber auch weiter nutzen. Zum Beispiel ist neben privater auch die kommerzielle Nutzung zu ermöglichen, ähnlich zu Carsharing und Citybike-Angeboten. Radverkehrsnetze müssen ausgebaut und in einem gesunden Verhältnis zum anderen Straßenverkehr (KFZ etc.) gebracht werden, der Sicherheit und des Verkehrsflusses wegen. Wie bei E-Autos muss nun auch über Lademöglichkeiten und entsprechende Infrastruktur nachgedacht werden. Oder zusammengefasst: Jetzt wo wir die Möglichkeit bekommen, sollten wir sie auch sinnvoll nutzen.
Im Bereich der Mobilität wird sich die kommenden Jahre noch viel mehr tun, aber kleinteilige Mobilitätslösungen sind ein neuer und entscheidender Baustein hierfür. Die Scheu vor Risiken werden dem Spaß am Fahren weichen – das ist bei den Dingern garantiert.
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