Exzellenz Ja – Promotionsrecht Nein

13.10.2016

Universitäten sind für die wissenschaftliche, Fachhochschule für die angewandte Hochschulausbildung zuständig.

Zur Regierungserklärung der Wissenschaftsministerin Alheit, erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein Tobias Loose:
 
„Eine exzellente Bildung und Forschung an unseren schleswig-holsteinischen Hochschulen befürworten wir als Junge Union Schleswig-Holstein sehr. Die Grundunterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen sollten dabei jedoch nicht miteinander vermischt werden. Universitäten sind für die wissenschaftliche, Fachhochschule für die angewandte Hochschulausbildung zuständig. Beide Arten von Hochschulen sind wichtig, beide müssen optimal ausgestattet und finanziert werden und beide müssen exzellent in ihrem jeweiligen Schwerpunkt sein. Eine Vermischung zu einer Einheitshochschule wird weder dem Exzellenzgedanken noch dem Ausbildungsbedarf der Wirtschaft und der Menschen gerecht. Gerade vor dem Hintergrund, dass nun der ersten deutschen Fachhochschule ein vollständiges Promotionsrecht zugesprochen wurde, warnen wir: Promotion und Habilitation gehören an Universität und sollten nicht an Fachschulen übertragen werden. Das ist pure Zweckentfremdung und arbeitet gegen eine optimale Ausbildung junger Menschen an.“