Gericht weist Beschwerde mit 4 zu 3 Stimmen zurück

13.09.2013
Pressemitteilung

Gericht widerspricht sich selbst

Zu dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Mandate des SSW erklären die Beschwerdeführer Frederik Heinz, Lukas Kilian, Max Schmachtenberg und Nicolas Sölter:

"Wir nehmen das Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden uns sorgfältig mit den Gründen auseinandersetzen. Drei von sieben Richtern haben unsere Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der Mandate des SSW geteilt - eine deutliche Ohrfeige für die Landesregierung, deren Vertreter, darunter Justizministerin Spoorendonk, die Entscheidung schon vor der Verhandlung zu kennen glaubten.

Die mündliche Begründung der Mehrheitsentscheidung erstaunt in zweierlei Hinsicht: Dasselbe Gericht hatte noch 2010 den Grundsatz der Erfolgswertgleichheit für nur durch zwingende Gründe einschränkbar erachtet. Die Ausführungen zum Minderheitenschutz, der als bloßes Staatsziel keinen zwingenden Grund darstellt, als Rechtfertigung ausreichen zu lassen, lässt sich nur als 180-Grad-Drehung bezeichnen. Auch das Abstellen auf die Bonn-Kopenhagener-Erklärung ist aus unserer Sicht abenteuerlich. Dass eine Erklärung der Bundesregierung elementare demokratische Grundsätze der Landesverfassung einzuschränken vermag, stellt gelinde gesagt eine Rechtsfortbildung dar."