Junge Union unterstützt Wahlrechtsvorschlag

20.02.2011
Pressemitteilung

Die Junge Union Schleswig-Holstein unterstützt den Vorschlag von CDU und FDP zur Änderung des Wahlrechts.

„Nach dem Urteil des Landesverfassungsgericht benötigen wir jetzt eine zügige, aber vor allem handwerklich saubere und langfristige Lösung zur Anpassung unseres Wahlrechts“, so der Landesvorsitzende Frederik Heinz.

Eine Reduzierung der Wahlkreise auf 35 und die damit verbundene Angleichung von Direkt- und Listenplätzen sei derzeit die einzig vernünftige Lösung. Den Vorschlägen der Grünen, die Anzahl der Wahlkreise weiter zu senken, erteile Heinz ebenso eine klare Absage wie den Plänen des Bundes der Steuerzahler, den Landtag auf 51 Abgeordnete zu verkleinern: „Die Pläne der Grünen haben mit einer personalisierten Verhältniswahl nichts mehr gemein. Die Grünen versuchen, durch die Hintertür die Direktwahl zu beseitigen und wollen künftig ihre Abgeordneten nur über ihre Landesliste bestimmen. Wir halten das für grundlegend falsch. Wir brauchen auch weiterhin eine angemessene Anzahl von Direktwahlkreisen, in denen sich der Bürger direkt zwischen den Kandidaten entscheiden kann. Auch das Sparargument des Bundes der Steuerzahl verfängt unserer Ansicht nach nicht, da wir in der Abgeordneten/Wähler-Relation im Bundesvergleich absolut im Mittelfeld liegen. Eine repräsentative Demokratie hat nun mal ihren Preis.“

Einer Änderung der Landesverfassung im Zusammenhang mit der Änderung des Wahlrechts sieht die JUNGE UNION mit Bauchschmerzen entgegen. „Die Änderung einer Verfassung ist immer ein Schritt, der mit viel Überlegung und Sorgfalt gegangen werden muss. Es war damals ein Fehler, die Sollgröße des Landtags in die Verfassung zu schreiben. Diesen muss man nun beheben“, so Heinz. Die Verfassung sei keine einfache Satzung, die man nach Belieben ändern könne, deshalb führe auch der Vorschlag der SPD, den Wahltermin in die Verfassung aufzunehmen zu einer Trivialisierung derselben.

„Mit den vorgelegten Vorschlägen aller Fraktionen wird man bei den momentanen Umfragen eine Sollgröße von 69 wohl nicht erreichen. Es gebietet der Respekt vor dem Wähler, dies frühzeitig zu erklären“, so der Stellvertretende Landesvorsitzende Max Schmachtenberg. Eine Rückkehr zum Einstimmenwahlrecht oder eine Streichung der Ausgleichsmandate, die eine Reduzierung der Abgeordnetenzahl deutlich wahrscheinlicher machen würden, sei vom Landesverfassungsgericht untersagt oder politisch nicht durchsetzbar. Der vorgelegte Vorschlag von CDU und FDP sei also der einzig gangbare Weg. „Wir unterstützen auch weiterhin die Anstrengungen des Landtagspräsidenten, die Vorstellungen der Fraktionen zusammenzuführen um ein faires und langfristig praktikables Wahlgesetz für unser Land zu schaffen“, so Schmachtenberg abschließen.