Junge Union Schleswig-Holstein begrüßt Aufnahme des Wolfs im Jagdrecht

14.12.2023
Pressemitteilung

Siegmon: „Der Wolf wird endlich in das Jagdrecht aufgenommen!“

In der gestrigen Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags fand die zweite Lesung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes statt. Das neue Gesetz sieht Sonderregelungen zum Wolf vor und schafft damit endlich Rechtssicherheit. Die schwarz-grüne Koalition setzt damit unsere langjährige JU-Forderung um!

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein, Felix Siegmon: „Die Integration des Wolfs in das Jagdrecht ist ein großer Erfolg für uns und schafft endlich die notwendige Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt und sichert gleichzeitig die Koexistenz von Mensch und Natur.“

Insbesondere an der Westküste unseres Landes haben in den letzten Jahren Problemwölfe regelmäßig Schafe gerissen. In einigen Gebieten wurde der Wolf bereits als sesshaft eingestuft. Das führte teilweise zu Verunsicherungen bei Tierhalterinnen und Tierhaltern. Dieses Problem wird nun endlich angegangen! Das Gesetz sieht jetzt vor, dass Jägerinnen und Jäger durch eine artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, beispielsweise bei auffälligen und gefährlichen Problemwölfen, einen Abschuss tätigen können.

„Auch bei stark verletzten oder im Sterben liegenden Wölfen können die Jägerinnen und Jäger die Tiere erlösen. Dafür muss nun nicht mehr zwangsläufig eine Tierärztin oder ein Tierarzt gerufen werden, was die Zeit des Leidens der Tiere deutlich verkürzt. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass der Schutzstatus gleichbleibt, denn mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ändert sich der Schutzstatus der Tiere nicht. Die ganzjährige Schonzeit gilt weiterhin. Wir befürworten eine Koexistenz von Mensch und Wolf und wollen den Wolf nicht ausrotten“, so Siegmon abschließend.

Die Junge Union Schleswig-Holstein begrüßt zudem weitere aktualisierte Aspekte in der Jagdregulierung. Die Jagdzeit für Nutrias wurde auf das gesamte Jahr ausgeweitet und für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild ist nun der Nachweis erfolgreicher Schießübungen erforderlich. Eine weitere Änderung betrifft die Jagd auf Haarraubwild und Nutria, bei der nun die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen gestattet ist.