Sölter: „Gutachten der Landesregierung rechtsstaatlich bedenklich“

10.04.2015
Pressemitteilung

Zum Gutachten der Landesregierung zu den beim Landesverfassungsgericht anhängigen Wahlprüfbeschwerden erklärt Nicolas Sölter im Namen der Beschwerdeführer aus den Reihen der Jungen Union:

„Das Gutachten der Landesregierung ist rechtsstaatlich bedenklich. Zwar ist es üblich, dass auch die Regierung bei Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Gehör findet, in dem konkreten Verfahren kommt dem Aufgebot unzähliger Juristen jedoch ein fahler Beigeschmack zu. Schließlich geht es bei der Streitfrage um nicht weniger als den Fortbestand der Landesregierung selbst. Während die Beschwerdeführer den Prozess mit Privatmitteln betreiben, arten die Selbsterhaltungsversuche des Kabinetts Albig mittlerweile in einer Materialschlacht auf Kosten des Steuerzahlers aus. Von einer Waffengleichheit kann daher keine Rede sein. Wir vertrauen dennoch auf die Objektivität des Landesverfassungsgerichts und blicken dem Verfahren mit großer Zuversicht entgegen.

Gerade angesichts der gravierenden Haushaltsprobleme unseres Landes halten wir die Einholung mehrerer Gutachten der gleichen Stoßrichtung durch den SSW einerseits und eine Regierung unter SSW-Beteiligung andererseits für nicht zu verantworten. Der juristische Mehrwert des Gutachtens der Landesregierung ist mehr als fraglich. Die Berufung auf die Bonn-Kopenhagener Erklärung wurde bereits ausführlich durch den SSW vorgetragen. Die Tatsache, dass völkerrechtliche Abkommen fundamentale Verfassungsprinzipien wie die Erfolgswertgleichheit einer jeden Stimme nicht brechen können, scheint sich trotz der Unzahl juristischer Zuarbeiter der Landesregierung niemandem aufzudrängen. Die Behauptung, die Aufteilung des Wahlgebiets in zwei Landeslisten scheitere an dem Auftrag der Abgeordneten, das gesamte Wahlvolk zu vertreten, lässt sich schlicht mit dem Verweis auf die Rechtslage auf Bundesebene entkräften, wo die Bundestagsabgeordneten, die ebenfalls das gesamte Volk repräsentieren, über zahlreiche Landeslisten gewählt werden.“