Haushalt 2024 der Ampel-Regierung – Wirtschaftspolitik ohne Sachverstand

20.12.2023
Persönliche Meinung

Blogbeitrag von Patrick Ziebarth, Kreisvorsitzender der JU RD-ECK

Es war ein Novum in der politischen Geschichte der Bundesrepublik – das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Ampel-Regierung für nichtig erklärt. Und es spiegelt eins wider: Die chaotische Haushaltspolitik der Koalitionsparteien. Ein wochenlang offen ausgetragener Streit zwischen den Koalitionären, wie die Fehlbeträge von 17 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2024 und knapp 13 Mrd. Euro im Klima- und Transformationsfonds eingespart werden können.

Statt eines großen Wurfes – wie man ihn zu Recht hätte erwarten können und müssen – werden Kleinbeträge eingespart und die Lücken durch Steuererhöhungen ausgeglichen. Statt einer echten Prioritätensetzung betreibt die Bundesregierung eine völlig planlose Haushaltspolitik. Es werden Milliarden für politische Prestigeprojekte eingesetzt.

  • Die Umsetzung des neuen Bürgergeldes, welches nicht nur falsche Anreize schafft, sondern den Haushalt schon 2023 mit 2,1 Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln belastet hat und für den Haushalt 2024 noch einmal mit einer Anhebung von rund 12 Prozent gerechnet wird.
  • Die Einführung der Kindergrundsicherung, deren bürokratische Umsetzung allein in den kommenden zwei Jahren rund 600 Mio. Euro kosten wird.
  • Oder eine völlig unkoordinierte Energiewende, die mit dem Gebäudeenergiegesetz und der damit verbundenen Verbotspolitik nicht nur die deutschen Haushalte vor hohe Kosten stellt, sondern auch den Bundeshaushalt.

Statt verantwortungsvolle Haushaltspolitik zu betreiben und eigene verfehlte Wunschprojekte zurückzustellen, trägt die Ampelregierung ihre wirtschaftspolitische Inkompetenz zu Lasten unserer Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger aus. Unsere Kommunen sind schon jetzt in wirtschaftliche Schieflage geraten und mit den zusätzlichen vom Bund übertragenen Aufgaben etwa in den Bereichen der Migration und der Wärmewende ausgelastet, wenn nicht überfordert.

In einem gleichen Zug die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu kürzen, ist schon ein Widerspruch in sich. Eine Haushaltspolitik, die in sich von Widersprüchen geprägt ist. Die Energiewende wird überstürzt, die Hausbesitzer mit den Kosten belastet, Subventionen in diesem Bereich aber gekürzt. Die ohnehin schon von der Inflation getroffenen Haushalte durch einen deutlichen Anstieg des CO2-Preises mit hohen Energiekosten zu belasten, wird nicht zu einer Steigerung der Kaufkraft und des Wirtschaftswachstums führen. Die Streichung der Subventionen für den Agrardiesel und die damit logischerweise einhergehenden steigenden Lebensmittelpreise werden die Situation noch zusätzlich verschärfen.

Logik – etwas, wonach man in dem Haushalt der Ampelregierung lange vergebens suchen kann. Ein Flickenteppich von Einsparungen und Kürzungen, der im Großen und Ganzen vieles macht, aber wenig Sinn. Statt des Ausgangs angesprochenen großen Wurfes an Einsparungen bei den Großprojekten der Ampel wurde nur ein kleinster gemeinsamer Nenner gefunden, um die Koalition irgendwie noch zusammenzuhalten.

Dass die Schuldenbremse auch im kommenden Jahr eingehalten werden soll, ist wohl der einzige Lichtblick in der sonst chaotischen Haushaltspolitik. Die Frage bleibt, wie lange dies so gehalten wird. Wird nicht schon jetzt gefordert, die Schuldenbremse aufzulockern, gar abzuschaffen; oder ohnehin mit Schatten- und Nebenhaushalten getrickst. Investitionen sind notwendig, keine Frage, aber mit dem richtigen Augenmaß. Schulden, die wir heute aufnehmen, verhindern mit den zusätzlichen Zinsbelastungen die Investitionen von morgen.

Die Schuldenbremse ist die Säule einer generationengerechten Haushaltspolitik. Unser Ziel als JU muss es sein, für ihre Einhaltung zu kämpfen. Nicht nur aus der Opposition, denn dass die Ampel bei der derzeitigen Haushaltspolitik nicht dauerhaft in der Lage sein wird, die Schuldenbremse einzuhalten, ist nahezu sicher. So sieht etwa der Bundesrechnungshof den geplanten Haushalt 2024 verfassungsrechtlich vor dem Hintergrund bedenklich, dass bisher keine an dem Urteil des BVerfG orientierte Überprüfung aller Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung erfolgte, was eine Lücke von mindestens 52 Milliarden Euro bedeuten würde. Aber auch in der eigenen Partei, wo ebenfalls die Stimmen für eine Auflockerung lauter werden, müssen wir für die Einhaltung der Schuldenbremse kämpfen. Wenn nicht wir für die Schuldenbremse – die generationengerechte Haushaltspolitik – stehen, wer dann?!