Junge Union und RCDS Schleswig-Holstein begrüßen Freisemesterregelung

28.01.2021
Pressemitteilung

Glißmann: „Corona-Pandemie als Anstoß für BAföG-Reform nutzen.“

Zur heutigen Debatte im schleswig-holsteinischen Landtag über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschulen sowie zum BAföG erklären die Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein, Birte Glißmann und die Landesvorsitzende des RCDS Schleswig-Holstein, Marie-Charlotte Lück: „Die Anpassung der Förderungshöchstdauer des BAföG an die Veränderung der individuellen Regelstudienzeit ist eine wichtige Unterstützung der Studenten. Diese Maßnahme hat sich bereits im Sommersemester bewährt und hilft den Studenten, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Nebenjob verloren haben oder zeitweise nicht ausführen können. Die Debatte macht deutlich: Studenten sind bei der Jamaika-Koalition in guten Händen“, so Birte Glißmann, Landesvorsitzende der Jungen Union Schleswig-Holstein.

„Durch alternative Prüfungsformen und digitale Lehrveranstaltungen darf für die Studenten kein Nachteil entstehen. Es ist daher zu begrüßen, dass das Wintersemester 2020/2021 als Freisemester gilt und damit nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Die Umstellung auf die digitale Lehre ist in diesem Semester fast überall erfolgreich verlaufen. Gleichzeitig sind digitale Lehr- und Prüfungsformate eine große Herausforderung für Studenten“, so Marie-Charlotte Lück, Landesvorsitzende des RCDS Schleswig-Holstein, weiter.

„In einem nächsten Schritt sollte nun die BAföG-Reform folgen. Um das so genannte Mittelschichtsloch des BAföG zu stopfen und damit mehr junge Menschen zu unterstützen, sollte das BAföG zukünftig einkommensunabhängig ausgezahlt werden“, so Glißmann abschließend.

Die Junge Union Schleswig-Holstein hat 2018 mit dem Papier „Weiterentwicklung des BAföG als einkommensunabhängige Unterstützung während der Ausbildung“ konkrete Reformvorschläge des BAföG beschlossen. Darunter unter anderem die Einführung eines einkommensunabhängigen BAföG, die Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme auf die Gesamthöhe der Förderung in Abhängigkeit vom späteren Einkommen der Geförderten sowie die Anpassung der Auszahlungshöhe an den lokalen Lebensunterhaltungskosten. Der vollständige Antrag ist unter diesem Link abrufbar: https://www.ju-sh.de/sites/www.ju-sh.de/files/beschluss_-_einkommensunabhaengighes_bafoeg.pdf.