NA LOGISCH – ES IST UNLOGISCH!

28.02.2014
Persönliche Meinung

Von Lukas Kilian aus der JU Stormarn

Zum Finanzausgleichsgesetz

Nichts als Stückwerk liefert die Landesregierung gerade in Sachen Finanzausgleichsgesetz (FAG) ab. Zwei Entwürfe des Innenministers sind schon im Papierkorb gelandet. Dort gehört auch der dritte Entwurf hin.

Durch das Finanzausgleichsgesetz wird ein Teil der Steuereinnahmen des Landes an die Kommunen weitergereicht. Ziel ist es, wie es auch im Gesetzentwurf heißt, die angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Die Landesregierung will so zu gleichwertigen Lebensverhältnissen der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Leider gelingt es ihr nicht einmal im Ansatz.

Es ist wie so oft: Wenn der Grundhypothese ein Fehler anhaftet, dann wirkt sich das natürlich auch auf das Ergebnis aus. Das ist eine logische Folge. Leider scheint die Landesregierung ihre ganz eigene Logik zu verfolgen.

Das Innenministerium schreibt auf seiner Homepage, dass sich die Finanzlage der 1.100 Gemeinden und der 11 Kreise heterogen entwickelt hat. Das ist vollkommen korrekt, dennoch ist es zu einfach um es als Faktum für die Notwendigkeit einer Änderung allein heranzuziehen. Vielmehr muss man sich die Frage stellen woran diese heterogene Entwicklung liegt.

Der Innenminister spricht immer davon, dass sich bei dem Entwurf an den Aufgaben konzentriert wurde. Wer mehr Aufgaben wahrzunehmen hätte, der müsste dafür auch besser ausgestattet werden. Tatsächlich wurde sich bislang aber nur an den Ausgaben orientiert. Wer viel ausgab, der hat nach der Logik des Ministers vermutlich auch viele Aufgaben. Mit einem Verweis auf das Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 28 GG und Art. 46 der Landesverfassung, beruft sich das Land darauf, dass der Gesetzgeber keiner Kommune einen abschließenden und erdrückenden Katalog vorgeben darf, welche Aufgaben in welcher Intensität und Form wahrzunehmen sind. Auch diese Feststellung ist vollkommen korrekt. Es widerspricht aber doch jeder Logik, wenn man daraus den Schluss zieht, dass alle diese (auch freiwilligen) Aufgaben als Grundlage für einen landesweiten Finanzausgleich heranzuziehen sind. Man stelle sich vor:  Die Gemeinde X  entscheidet sich dafür, dass sie jedem Schüler die Busfahrkarte zahlt. Diese Entscheidung führt dazu, dass andere Gemeinden, die ihren Bürgern solch eine freiwillige Leistung nicht gönnen (weil sie vernünftig wirtschaften), vom Land zukünftig weniger Ausgleichszahlungen bekommen.  Es ist zu einfach nur bei den freiwilligen gewählten Aufgaben anzusetzen, weil dies in Wirklichkeit nur eine Orientierung an den Ausgaben ist. So zieht sich der Denkfehler wie ein roter Faden durch. Denn nur auf die Höhe der Ausgaben zu schauen ist falsch. So wird jeder bestraft, der in den letzten Jahren seine Ausgaben gesenkt hat.  Der Kreis Stormarn zum Beispiel, der 1990 / 1991 der höchstverschuldete Kreis in Schleswig-Holstein war, hat seine Schulden von 2008 mit  -49.806.000€ auf 2013 -20.829.000€ mehr als halbiert. Jeder Euro wurde zweimal umgedreht, bevor man nur überlegt hatte ihn auszugeben.  In stundenlangen Diskussionen habe ich miterlebt, wie um Kleinstbeträge gestritten wurde.  Jetzt sollen dem Kreis Stormarn 8 Millionen und den Gemeinden im Kreis Stormarn insgesamt 968.000 € gestrichen werden. Summiert werden im Kreis Stormarn also 8.9 Millionen Euro gestrichen. Das sabotiert die Politik der letzten Jahre. Wer unter diesen Bedingungen noch auf seine Ausgaben achtet, der verhöhnt seine Bürger – oder hofft auf eine neue Landesregierung.

Vielleicht sollte die Landesregierung darüber nachdenken, ob jeder der viel ausgibt, auch wirklich viel ausgeben muss. Klar sollte zumindest eines sein: Wer spart, sollte dafür nicht bestraft werden.