
slang galt diese Regelung landesweit an allen Hochschulen in Schleswig-Holstein. Doch diese Woche geriet die Hochschullandschaft hierzulande in Aufruhr. Grund dafür war die Hochschulnovelle der Landesregierung und die Ankündigung, die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen abzuschaffen.
Bislang galt diese Regelung landesweit an allen Hochschulen in Schleswig-Holstein. Doch diese Woche geriet die Hochschullandschaft hierzulande in Aufruhr. Grund dafür sind die Hochschulnovelle der Landesregierung sowie die Ankündigung, die Anwesenheitspflicht in sämtlichen Seminaren und Vorlesungen abzuschaffen.
Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen eines Studiums. Jeder Student soll individuell nach seiner Fasson entscheiden dürfen, wie er am besten lernen möchte. Die einen besuchen Vorlesungen, oder eignen sich das Wissen während eines Seminars im Dialog mit den Kommilitonen an, die anderen lernen lieber alleine in der Bibliothek. Darüber hinaus wird die Hochschullandschaft des 21. Jahrhunderts zunehmend von der rasanten Entwicklung des digitalen Zeitalters geprägt. Vorlesungen, Kurse und Seminare können mit den neuen Medien und sozialen Netzwerken kombiniert werden. Diese werden ebenfalls mit einer Prüfung abgeschlossen, die der Student genauso besteht oder nicht besteht. Der moderne und mündige Student ist durch diesen technischen Fortschritt besser denn je in der Lage, sein Studium eigenverantwortlich zu organisieren. Das ist eine einzigartige Chance, die eigenen Fähigkeiten, Interessen und Grenzen zu erkunden. Eine Anwesenheitspflicht schränkt die Freiheiten des Studiums jedoch unnötig ein. Leibliche Präsenz ist nicht automatisch mit der intellektuellen gleichzusetzen.
Ist es also eine sinnvolle Gesetzesänderung der Küstennebelkoalition?
Der RCDS fordert ebenfalls die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Dösen bis zur Unterschrift ist keine Leistung! Gleichzeitig handelt es sich hier jedoch um eine gesetzliche Vorschrift, die den Hochschulen jeglichen Freiraum raubt. Hochschulautonomie sieht anders aus!
Doch die Hochschulnovelle kommt leider mit weiteren, zahlreichen Gesetzesänderungen, die die Selbstverwaltung und Autonomie der Hochschulen massiv beschränken. So soll ein erweiterter Senat eingeführt werden, der über 48 Personen umfasst, ohne dabei jegliche neue Funktionen auszuüben. Darüber hinaus wird die verpflichtende Ethikkommission nur eingeführt, um die fiktive Legitimation der Zivilklausel zu schaffen. Dieses Bürokratiemonstrum verhindert sämtliche eigenständigen Handlungen der Hochschulen und damit jedmögliche Effizienz.
Im vergangenen Jahr hatten Studenten bereits landesweit gegen die realitätsferne Hochschulpolitik der derzeitigen Landesregierung protestiert. Nun wurden Entscheidungen erneut hinter den Kulissen getroffen und die unmittelbar Betroffenen anschließend vor vollendete Tatsachen gestellt. Damit beweist die rot-grün-blaue Koalition erneut, dass sie nicht in der Lage war, einen offenen und ehrlichen Dialog mit den Hochschulen zu führen. Ein Diktat von oben widerspricht dem Gedanken der Hochschulautonomie und dem Ziel exzellente Forschung und Lehre zu betreiben. Doch genau das ist gerade in unserem rohstoffarmen Bundesland eines der wichtigsten Güter!
Kurzum, die berechtigte Freude über die Abschaffung der Anwesenheitspflicht hat einen bitteren Beigeschmack!
Wir appellieren daher dringend an die Landesregierung und fordern einen Kurswechsel.
Ein stures Weiterso, frei nach dem Motto “Augen zu und durch” ist schlichtweg inakzeptabel. Eine dritte Lesung der Hochschulnovelle im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist zwingend notwendig, um alle Beteiligten noch einmal einbinden zu können, um somit die Freiheitsbeschränkung der Hochschulen stoppen zu können!
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