FAMILIENNACHZUG – VON OBERGRENZEN, HÄRTEFÄLLEN UND GEFÄHRDERN

24.05.2018
Persönliche Meinung

Von Dr. Jonas Schäler, Schatzmeister der Jungen Union Kiel.

Sie ist menschlich, vielfältig und komplex zugleich. Sie zu ergründen ist nicht immer einfach und erfordert oftmals diplomatisches Geschick! Nichtsdestotrotz hat sie ein Jeder von uns in ihrer Vielfalt erleben dürfen, ob als Fluch oder Segen. Sie ist in uns fest verankert: Die Sehnsucht. Für manche ist sie Antrieb und Motivation, um unüberwindbar geglaubte Hindernisse zu meistern und dafür unvorstellbare Anstrengungen auf sich zu nehmen.

Humanitäre Sehnsüchte nach Schutz, gesellschaftlicher sowie sozialer Freiheit, und verbessertem Wohlstand begründen die Flüchtlingskrise, die seit 2015 nicht nur uns Deutsche, sondern ganz Europa beschäftigt und auch nachhaltig herausfordern wird. Aufgrund der massiven Flüchtlingsströme wurde seit März 2016 der Familiennachzug ausgesetzt, um eine anhaltende, unkontrollierte Migration in unser Land einzuschränken. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD beinhaltet jedoch, sich dem Aufenthaltsgesetz akribisch anzunehmen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Dies ist nun mit dem ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 09.05.2018 umgesetzt und durch den Bundesinnenminister (Horst Seehofer) verkündet worden. Die Neuerungen sollen durch den Bundesrat sowie Bundestag und ab Anfang August in Kraft treten.

Inhaltlich soll es große Diskrepanzen zwischen Union und SPD gegeben haben, welche bereits bei den zurückliegenden Koalitionsverhandlungen für Furore gesorgt hätten. Das Ergebnis sieht jedoch eine grundsätzlich gesteuerte, verantwortungsvolle und begrenzende Flüchtlingspolitik vor. Insbesondere der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige (Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus) soll ab dem 01. August nach vorheriger Antragsprüfung möglich sein. So könnten Ehepartner und minderjährige Kinder sowie Eltern von unbegleitet nach Deutschland geflohenen, minderjährigen Flüchtlingen den Nachzug beantragen. Im ersten Moment klingt das so ziemlich nach: politischem Starrsinn, wir haben gar nichts verstanden, Stand-Up-Comedy und „wir schaffen das“. Das Gegenteil ist jedoch der Fall! Durch die Einführung einer jährlichen Obergrenze von maximal 12.000 Angehörigen durch Familiennachzug wird endlich eine Anpassung an die bislang völlig überlastete Integrationsleistung und Aufnahmekapazität unserer Gesellschaft in Deutschland geschaffen. Zudem wird das Bundesverwaltungsamt in die Entscheidungen maßgeblich eingebunden, sodass eine Entlastung der bisherigen Verwaltungseinrichtungen stattfinden kann. Das führt zu einer geordneten und kompetenten Bearbeitung aller Antragssteller. Gleichzeitig werden Härtefälle separat geprüft und nicht von der Obergrenze umfasst, sodass Einzelfälle weiter möglich sind, was auf den beharrlichen Einsatz der SPD zurückzuführen ist. Diese verlorengegangene Debatte lässt zwar Unmut hochkommen, trug aber letztendlich zur Wahrung der Kompromissbereitschaft innerhalb einer Koalition bei. Gut zu wissen, dass die Anzahl an Härtefällen in diesem Kontext erfahrungsgemäß als gering einzustufen ist. Nicht ganz so eindeutig sieht der Gesetzesentwurf im Umgang mit dem Familiennachzug von Gefährdern aus. Als Gefährder gelten Personen, die politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des Paragrafen 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen könnten. Auch hier ist die Rede von seltenen Einzelfällen, die nach sorgfältiger Prüfung betrachtet, entschieden und vom Bundesinnenminister höchstpersönlich angewiesen werden müssten. Dennoch führt diese Regelung zu Verwirrungen, da der Begriff des Gefährders rein inhaltlich keineswegs und niemals mit dem Familiennachzug assoziiert werden kann. Viel mehr implementiert dieser Teilauszug des Entwurfes, dass sobald Gefährder unmissverständlich nicht mehr als Gefährder einzustufen sind über den gesonderten, individuellen und kritischen Familiennachzug in erster Linie diskutiert werden könne! Dem ungeachtet ist es schlichtweg eine unvorstellbare Naivität, solch gefährlichen Personen die Hand reichen zu wollen, obwohl diese einst unseren Freunden, Verwandten und Familien erheblichen Schaden hätten zufügen wollen. Die Philosophie dahinter ist meines Erachtens an dieser Stelle äußerst fragwürdig sowie bedenklich und lässt sich mit den Gedanken eines jungen konservativen Menschen nicht vereinbaren. Liberale Einstellung hin oder her, es gibt Ausnahmen, die keine zweite Chance verdient haben.

Insgesamt ist die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes mit detaillierten Anpassungen hinsichtlich des Familiennachzuges dringend notwendig gewesen. Besonders das eingeführte Instrument der Obergrenze vermittelt nicht nur den bereits Geflüchteten, sondern auch den potentiell zukünftig Flüchtenden ein Zeugnis der Realität in unserem Land. Beidseitige Integrationsbereitschaft, nutzbare Ressourcen sowie der Wille des Einzelnen sind die erstlimitierenden Faktoren, die maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg einer erfolgreichen Flüchtlingshilfe entscheiden. Hier ist Fingerspitzengefühl der Bundesregierung und Ehrlichkeit unserer Gesellschaft unabdingbar. Intrinsische Motivation, Nächstenliebe und Ehrenämter dürfen nicht überstrapaziert werden, besonders in Bezug auf die politische Stimmung, den gesteigerten Zuspruch zum Populismus, die Stabilität Deutschlands sowie auch in ganz Europa!

Meiner Ansicht nach sind die gefundenen Kompromisse weitestgehend zufriedenstellend und zweckdienlich. Nichtsdestotrotz muss der Kontakt zu den Ländern, Kreisen und Kommunen intensiviert und ernstgenommen werden. Die Integrationsleistung und die zur Verfügung stehenden Ressourcen variieren stark. Demnach macht es meiner Auffassung nach durchaus Sinn, die Integrationsleistung sowie den Integrationswillen einer definierten Region durch objektive Befragungen und durch die Sondierung feststehender Ressourcen (bspw. durch das Bundesverwaltungsamt) bundesweit zu beleuchten, zu vergleichen und einzuordnen.